Unter folgenden Links und Stichworten finden Sie erste Informationen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den einzelnen Themen, entsprechend Ihrer Lebenssituation.
Rufen Sie uns an, wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.
UNSER Beratungs-ANGEBOT
Kriesentelefone
www.familienportal.de/.../krisetelefone-anlaufstellen
Abtreibung
Alg II
Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst.
Alleinerziehend
Regionale Angebote für Alleinerziehende von Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden, Schwangerenberatungsstellen,…
Weitere Informationen: www.vamv.de
Alkohol und Schwangerschaft
Ansprechpartner: Gynäkologe, Hebamme, Suchtberatungsstellen
Infos unter: www.kenn-dein-limit.de
BAB Berufsausbildungsbeihilfe
Einkommensabhängig
Ansprechpartner: Arbeitsagentur
Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Erste Anhaltspunkte ob und wie viel Berufsausbildungsbeihilfe Sie erhalten, können Sie berechnen unter: BAB-Rechner
BAföG
Einkommensabhängig - Infos unter:
www.bafög.de
www.bafoeg-rechner.de
Babyerstausstattung
Ansprechpartner:
- für Bürgergeld - Empfänger Jobcenter – inkl. Mehrbedarf Schwangerschaft ab 13. SSW
- für Geringverdiener Bundesstiftung „ Mutter und Kind“ über Schwangerenberatungsstelle
- allgemein Kinderkleiderbazare (Frühjahr/Herbst) SECOND - HAND
Beistandschaft
Ansprechpartner: Das Jugendamt bietet Unterstützung bei:
- Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
Erklärfilm Beistandschaft
Beschäftigungsverbot
Bürgergeld
Bürgergeld ist einkommensabhängig
Ansprechpartner: Jobcenter
Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Antrag zum Download
Unter: www.arbeitagentur.de Erklärvideos zum Antrag, den Anlagen und dem Bewilligungsbescheid. Im Anschluss an das jeweilige
Video folgt jeweils ein interaktiver Beispielantrag, der mit vielen einzelnen Erklärvideos zu jeder einzelnen Frage beim Ausfüllen des
Antrags unterstützt.
Bürgergeldberechtigte Familien haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Infos zum Bildungspaket
Bundesstiftung für
Mutter und Kind
Elterngeld (Basiselterngeld)
und ElterngeldPlus
Eltern können zwischen Elterngeld (Basiselterngeld) und ElterngeldPlus wählen oder beides miteinander kombinieren. Basiselterngeld können Sie für die ersten 12-14 Monate min. 300.- sonst 65-67% vom Nettoeinkommen max. 1800.- erhalten. Eltern können die Bezugszeit des Elterngeld auch verlängern: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPLUS-Monate. Es sind max. 24-28 Elterngeldplusmonate möglich min. 150.- max. 900.- Außerdem kann zusätzlich ein Partnerschaftsbonus gewählt werden. Wenn Sie alleinerziehend sind können sie das Angebot alleine nutzen.
Infos: Elterngeld
Unter: www.bmfsfj.dea Erklärfilm ElterngeldPlus
Erste Anhaltspunkte wie viel Elterngeld Sie erhalten, können Sie mit dem ELTERNGELDRECHNER berechnen
Ansprechpartner: regional unterschiedlich
Baden-Württemberg L-Bank www.L-bank.de Antrag zum Download Gebührenfreie Hotline 0800 6645 471
Das neue Portal ElterngeldDigital bietet Eltern nun die Möglichkeit, das Elterngeld auch mit Unterstützung eines digitalen Assistenten zu beantragen. Bisher steht es noch nicht in allen Bundesländern zur Verfügung. ElterngeldDigital wird aber kontinuierlich erweitert.
Elterngeld: Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie
Elternzeit
Für Arbeitnehmer
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes max. 3 Jahre. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Anmeldefrist: vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wo. vor Beginn der Elternzeit, nach dem 3. Geburtstag spätestens 13 Wo. vor Beginn der Elternzeit.
Ab 1. Juli 2015 flexiblere Elternzeit. Wie bisher max. 36 Monate. Künftig können aber 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Zusätzlich ist die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil einteilbar. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich (Ausnahme 3. Zeitabschnitt liegt nach dem 3. Geburtstag. U.U. besteht Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Erziehung(sberatung)
Ansprechpartner: Erziehungsberatungsstellen oder/und regionale Kursangebote für Eltern mit Kind
Existenzsicherung
Geburtsvorbereitungskurse
Gewaltschutz
NOTRUF 110
Die Polizei erteilt ggf. Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot oder Annäherungsverbot für den Täter.
Oder Sie suchen vorübergehend Schutz und Unterkunft in einem Frauenhaus. Das ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.
Adressen finden Sie unter: www.frauenhauskoordinierung.de
Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Kostenlose Rufnummer rund um die Uhr
08000 116 016 www.hilfetelefon.de
Weitere Hilfe www.gewaltschutz.info
Gewalt unter Jugendlichen: #unddu
Hilfetelefon bei sexuellem Missbrauch: www.hilfe-portal-missbrauch.de
Harz IV
Hebamme
Hebammenleistung kann von allen Frauen in Anspruch genommen werden.
Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Geburt, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik etc. Kostenübernahme i.d.R. Krankenkasse
Kindergeld
Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Unter: www.bmfsfj.de Erklärfilm Kindergeld,
Höhe Kindergeld ab 01.01.2023 250,- pro Kind
Ansprechpartner: Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
Ortsverzeichnis der zuständigen Familienkasse
Bundesweite Rufnummer:
allgemein 0800 4 5555 30
Zahlung 0800 4 5555 33
Antrag als Download oder
online ausfüllen
Kinderzuschlag
Einkommensabhängig
Höhe Kinderzuschlag pro Kind bis zu 250,- Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Antrag als Download
Unter: www.arbeitsagentur.de KiZ-Lotse Erklärfilm Kinderzuschlag
Ansprechpartner Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
Ortsverzeichnis der zuständigen Familienkasse
Bundesweite Rufnummer:
allgemein 0800 4 5555 30
Ob Sie Kinderzuschlag erhalten erfahren Sie über den Kinderzuschlags - Lotse
Kinderzuschlagsberechtigte Familien haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Infos zum Bildungspaket
Mutterschaftsgeld
Ansprechpartner: Krankenkasse für pflicht- und freiwillig versicherte Arbeitnehmerinnen. 6 Wochen vor bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach der Geburt. 7 Wochen vor der Geburt beantragen später Geburtsurkunde einreichen, Gesetzliche Krankenversicherung zahlt max. 13.-/Tag, Arbeitgeber stockt auf Nettoverdienst der letzten 3 Monate auf
Neuregelung Mutterschutzgesetz ab 1.01.2018 - mehr Infos siehe Broschüre. Unter www.bmfsfj.de
Erklärfilm Mutterschaftsgeld
Mutterschutz
Werdende und junge Mütter sind während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Entbindung arbeitsrechtlich besonders gut geschützt. Unter www.bmfsfj.de
Erklärfilm Mutterschutz
Ansprechpartner: Fachgruppen Mutterschutz Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Fachinformationen zu Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigungsverbot, etc. und Merkblätter
Rauchen und Schwangerschaft
Ansprechpartner: Gynäkologe, Hebamme, Suchtberatungsstellen
Infos unter: www.rauchfrei-info.de
Säuglingspflege
Ansprechpartrner: Hebamme
Kursangebote auch bei Familienbildungsstätten und Kliniken
Scheidung und Trennung
Mütter und Väter haben im Falle der Scheidung oder Trennung ein Recht auf Beratung.
Ansprechpartner: u. a. Jugendamt, Ehe- und Familienberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen
Schulden
Ansprechpartner: Schuldnerberatungsstellen
Schwäbisch Hall
- Hohenlohekreis
- Rems-Murr-Kreis
- LK Heilbronn
Weitere Infos: www.meine-schulden.de
Schwangerschaftsabbruch
Der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist in Deutschland rechtswidrig, aber unter folgenden Voraussetzungen straffrei.
- Die Schwangere verlangt den Abbruch.
- Der Schwangerschaftsabbruch erfolgt innerhalb von zwölf Wochen seit Empfängnis.
- Ein Beratungsnachwies von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist erforderlich.
- Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mind. drei Tage liegen.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen. Diese sind als Berater ausgeschlossen
Die Kosten des Eingriffs müssen selbst bezahlt werden - Kostenübernahme einkommensabhängig
Sorge- und Umgangsrecht
Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren - siehe Broschüre
Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende
Ansprechpartner: Jugendamt
sofern anspruchsberechtigt: für Kinder
Kinder | ab 1.1.2023 |
---|---|
0 - 5 J. | bis zu 187,- |
6-11 J. | bis zu 252,- |
u. U. 12-17 J. | 338,- |
Unter: www.bmfsfj.de Erklärfilm Unterhaltsvorschuss
Vaterschaftsanerkennung
Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft können nicht verheiratete Eltern beurkunden lassen. Möglich z. B. beim Standesamt, Jugendamt. Das Jugendamt bietet auch Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft.
Wohngeld
Ansprechpartner: Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vor Ort.
Informationen zu Mietstufen und Wohngeldtabellen unter: www.bmwsb.bund.de
Erste Anhaltspunkte ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten, können Sie mit dem WOHNGELDRECHNER berechnen.
Wohngeldberechtigte Familien haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Infos zum Bildungspaket
HINWEIS:
Diese Informationen bieten Ihnen einen ersten Überblick, sie können eine individuelle Beratung aber nicht ersetzten. Beratung kann helfen die Besonderheiten Ihrer persönlichen Lebenssituation richtig einzusortieren, sodass Sie nicht aus Unkenntnis z. B. Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen.
Die SCHWANGERENhilfe - Hall e. V. übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die SCHWANGERENhilfe - Hall e. V. nicht, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Linie 3, 20, 32